Mitgliederversammlung

Mitgliederversammlungen (MV) finden jedes Semester statt. Die Mitgliederversammlung ist das Hauptorgan der Fakultätsgruppe. Hier wird der Verstand gewählt und entlastet, die Arbeit des Vorstands bestimmt und wesentliche Grundzüge der Vereinstätigkeit festgelegt.

Der Mitgliederversammlung gehören alle ordentlichen ELSA-Mitglieder an. Sie wird durch eine Einladung an alle Mitglieder per E-Mail einberufen.
Dabei wird die Tagesordnung bekanntgegeben, § 11 der Satzung.
  • Jede Mitgliederversammlung wird mit der Begrüßung durch den Präsidenten/in eröffnet.
  • Anschließend wird die Beschlüssfähigkeit festgestellt. Laut Satzung müssen mindestens 15 Vereinsmitglieder anwesend sein, § 12 VII. Ist dies nicht der Fall, kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden, bei der das Quorum nicht erfüllt werden muss, § 12 VII.
  • Nun werden ein Protokollführer und mehrere Stimmzähler gewählt.
  • Bevor die Formalien abgeschlossen werden, können noch Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung gestellt werden. Dies ist wichtig, falls in der in der Einladung zur Mitgliederversammlung aufgeführten Tagesordnung etwas vergessen wurde oder sich zwischenzeitlich Änderungen ergeben haben.
  • Die einzelnen Vorstandsmitglieder tragen ihren Tätigkeitsbericht für das vergangene Amtsjahr vor und stellen sich den Fragen der Anwesenden.
  • Die für dieses Amtsjahr gewählten Rechnungsprüfer tragen ihren Bericht vor. Die Rechnungsprüfung umfasst die Buch- und Kassenführung des Vorstands für Finanzen und sonstige finanzielle Aktivitäten des Vereins, § 5 VI S. 2.
  • Anschließend werden für das kommende Amtsjahr zwei neue Rechnungsprüfer gewählt, § 5, VI S. 1. Es können nur Vereinsmitglieder gewählt werden, die nicht dem Vorstand angehören, § 5 VI S. 3. Dies stärkt die Unabhängigkeit und Neutralität der Rechnungsprüfer.
  • Im Anschluss werden alle bisherigen Vorstandsmitglieder durch Abstimmung entlastet, § 10 S. 3 a.
  • Über die Neubesetzung der Vorstandsposten wird in geheimer Wahl entschieden. Kandidaten müssen von einem Anwesenden vorgeschlagen werden. In der Regel tut dies der Amtsvorgänger, sofern die Nachfolge nicht umstritten ist.
  • Mit einer Vorschau auf das Programm im kommenden Semester/Amtsjahr endet der offizielle Teil der MV und der Abend wird mit dem sog. "gemütlichen Teil" abgeschlossen.